Meine Maßnahmen
4. April 2022, 9:00 Uhr
Die bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz sind mit Ablauf des 2. April 2022 ausgelaufen. Ab dem 3. April gibt es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte (z.B. Besucherlenkung, Desinfektion). Quelle: Bayerische Staatsregierung
Dementsprechend möchte ich euch bitten, meine Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin zu berücksichtigen! Insbesondere empfehle ich das Tragen von Schutzmasken in geschlossenen Räumen wie z.B. Stüberl, Stall, Sattelkammern usw.
16. Februar 2022, 19:00 Uhr
Seit heute gilt laut FN für Reitschüler 3G und für Zuschauer 2G! (Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sowie noch nicht eingeschulte Kinder sind getesteten Personen gleichgestellt.)
4. Januar 2022, 18:00 Uhr
Nachfolgend findet ihr zusammengefasst die aktuellen Bestimmungen laut Bayerischem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: „2G plus gilt für den Zugang von Besuchern zu Sportstätten und zur praktischen Sportausbildung in geschlossenen Räumen sowie zu Freizeiteinrichtungen insbesondere einschließlich Bädern und Fitnessstudios.
Der Zugang ist nur Sporttreibenden erlaubt, soweit diese geimpft oder genesen oder unter 14 Jahren sind und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen (2G plus). Abweichend davon können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten zugelassen werden. […]
Für die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung und praktische Sportausbildung unter freiem Himmel gelten dieselben Regelungen, allerdings ist hier kein Testnachweis mehr erforderlich.“
20. Dezember, 8:00 Uhr
Laut der neuen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entfällt die Testpflicht für Sport im Freien! Es gilt die 2G-Regelung. Kinder und Jugendliche, die regelmäßig in der Schule getestet werden, können am Sportbetrieb teilnehmen. Für Zuschauer gilt nach wie vor 2G plus.
5. Dezember, 14:00 Uhr
Nachdem morgen die Hotspot-Regelung im Landkreis Passau wieder entfällt, gilt ab morgen für alle Besucher meines Reitbetriebs (Reitschüler und Begleitpersonen) grundsätzlich 2G plus! Davon ausgenommen sind nur Kinder bis 12 Jahre (und drei Monate) sowie Schüler über 12 Jahre (und drei Monate), die in der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, wobei letzteres nur noch übergangsweise bis zum 31.12.2021 gilt.
23. November, 21:00 Uhr
Ab morgen gelten wieder strengere Beschränkungen und Maßnahmen! Für uns heißt das zusammengefasst: Das Pony-Führen ist bis auf Weiteres abgesagt. Die übrigen Therapie- und Unterrichtseinheiten finden aus Gründen des Tierwohls zur Bewegung der Pferde statt. Die genauen Bestimmungen inkl. AHAA- und 2G-Regel entnehmt ihr bitte meinem aktuellen Newsletter!
12. November, 15:00 Uhr
Laut BRFV ergeben sich aktuell keine Änderungen der Corona-Maßnahmen für den Reitsport in geöffneten Reithallen. Beachtet daher bitte weiterhin insbesondere die AHAA-Regel! Über notwendige Änderungen meiner Maßnahmen werde ich euch hier ggfs. informieren…
30. Juli, 19:00 Uhr
Beachtet bitte bei sämtlichen Aktionen in den Sommerferien die Empfehlungen des BJR, außerdem möchte ich auf die Informationen des KJR Passau hinweisen. Insbesondere empfehle ich vor der Teilnahme an einer Ferienaktion die Durchführung eines freiwilligen Selbsttests.
12. Mai, 16:00 Uhr
Ihr könnt gerne bei euren Unterrichts- oder Therapieeinheiten auf meinem Reitbetrieb zukünftig die CheckIn-Funktionalität der Corona-Warn-App nutzen, entsprechende QR-Codes werde ich zur Verfügung stellen. Die Nutzung der Corona-Warn-App empfehle ich euch ja seit 16. Juni 2020 (siehe unten), auch die Verwendung der neuen CheckIn-Funktionalität würde ich euch empfehlen – ist aber natürlich komplett freiwillig… Beachtet dazu bitte auch die entsprechenden Informationen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht: www.lda.bayern.de/de/thema_corona_warn_app.html
30. April, 18:00 Uhr
Bitte beachtet die aktualisierten Informationen des Bayerischem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) vom 28. April! Siehe www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/…
28. März, 20:00 Uhr
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat am 17. März folgende Neuerung bzgl. Reithallennutzung veröffentlicht:
Was gilt für grundsätzlich überdachte, an mindestens einer Seite aber vollständig offene Sportstätten (z.B. teil-/halboffene Reithallen oder Freiluftschießstände)?
Teil-/halboffene Hallen und überdachte Freiluftsportanlagen, die eine mit Freiluftsport-anlagen vergleichbar hohe Luftzirkulation gewährleisten, können Freiluftsportanlagen gleichgestellt werden. Deren Betrieb und Nutzung sind somit zulässig. Denn laut Begründung der 12. BayIfSMV gilt es, die höhere Aerosolbelastung „in geschlossenen Räumen“ zu vermeiden. Die vorgenannten Anlagen können hinsichtlich der Aerosolanreicherung den Anlagen „unter freiem Himmel“ gleichgestellt werden.
Was gilt für die Ausübung von Reitsport einschließlich Reitunterricht? (akt. 17.03.2021)
Inzidenz | Zulässig gem. 12. BayIfSMV | Bedeutung für den Reitsport |
über 100 | Kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 (mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person) erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Nutzung von Sportplätzen ist nur unter freiem Himmel zulässig. | – Kontaktfrei – Kein Mannschaftssport – Reitsport und Unterricht ist im Freien (z.B. auf Reitplätzen, im Gelände und teil-/halboffene Hallen) möglich. – 1 Haushalt + 1 Person (Reitlehrer/in wird als Dienstleister nicht mitgezählt, wenn er/sie an der Ausübung nicht beteiligt ist.) – Die Nutzung von geschlossenen Reithallen zur Ausübung von Reitsport oder Reitunterricht ist untersagt. |
50 – 100 | Kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 (bei Inzidenz zwischen 35 und 100 mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Nutzung von Sportplätzen ist nur unter freiem Himmel zulässig. | – Kontaktfrei – Reitsport und Unterricht ist im Freien möglich – 2 Haushalte mit max. 5 Personen (Reitlehrer/in wird als Dienstleister nicht mitgezählt, wenn er/sie an der Ausübung nicht beteiligt ist.) – Gruppenunterricht im Freien mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren – Die Nutzung von geschlossenen Reithallen zur Ausübung von Reitsport oder Reitunterricht ist untersagt. |
unter 50 | Kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Nutzung von Sportplätzen ist nur unter freiem Himmel zulässig. | – Kontaktfrei – Reitsport und Gruppenunterricht ist im Freien möglich – bis zu 10 Personen (Reitlehrer/in wird als Dienstleister nicht mitgezählt, wenn er/sie an der Ausübung nicht beteiligt ist.) – Gruppenunterricht im Freien mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren – Die Nutzung von geschlossenen Reithallen zur Ausübung von Reitsport oder Reitunterricht ist untersagt. |
Abgrenzung Reitsport / Bewegung von Pferden aus Gründen des Tierwohls (akt. 17.03.2021)
Die Versorgung, Pflege und Bewegung der Tiere muss aus Gründen des Tierwohls gewährleistet sein. Pferdebesitzer oder von ihnen Beauftragte dürfen für die gebotene Bewegung der Pferde (Reiten, Bodenarbeit, Longieren usw.) auch geschlossene Reithallen nutzen.
Beim Bewegen der Pferde ist die Anzahl der Pferde, die sich gleichzeitig in der geschlossenen Halle befinden zu begrenzen. Als Orientierungswert können hier 200 m² pro Pferd unter Einhaltung des Mindestabstands herangezogen werden. Sämtliches soziales Miteinander der Reiter ist zu vermeiden (z. B. Schließen des sogenannten Reiterstübchens).
Was gilt für Reittherapie? (akt. 09.03.2021)
In ansonsten nach § 10 Abs. 3 der 12. BayIfSMV geschlossenen Sportstätten ist das Training in kontaktfreier Durchführung ohne Verwendung von Sporthilfsmitteln unter Beachtung der jeweils aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen möglich, sofern aufgrund einer erforderlichen ärztlichen Verordnung medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen im Sinne des § 12 Abs. 3 der 12. BayIfSMV erbracht werden.
Falls eine Reittherapie also ärztlich verordnet werden würde, wäre sie unter den oben genannten Bedingungen möglich. Therapeutische beziehungsweise heilkundliche Maßnahmen dürfen nur durch denjenigen ausgeübt werden, der die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde besitzt.
13. November, 12:00 Uhr
Laut StMELF gilt seit heute bzgl. Reitunterricht: „Reitunterricht darf einzeln, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands nur auf einem Reitplatz unter freiem Himmel stattfinden. Dabei wird der Reitlehrer als Dienstleister nicht mitgezählt, wenn er an der Ausübung nicht beteiligt ist. Die Nutzung von Reithallen zur Ausübung von Reitsport oder Reitunterricht ist ab dem 13.11.2020 untersagt.“ Und weiter: „Die Versorgung, Pflege und Bewegung der Tiere muss aus Gründen des Tierwohls gewährleistet sein. Pferdebesitzer oder von ihnen Beauftragte dürfen für die notwendige Bewegung der Pferde (Reiten, Bodenarbeit, Longieren usw.) auch Reithallen nutzen. Beim Bewegen der Pferde ist die Anzahl der Pferde in der Halle oder auf dem Reitplatz, die sich gleichzeitig dort befinden, zu begrenzen. Als Orientierungswert können hier 200 m² pro Pferd unter Einhaltung des Mindestabstands herangezogen werden. Sämtliches soziales Miteinander der Reiter ist zu vermeiden (z.B. Schließen des sogenannten Reiterstübchens).“ Da ich den Reitbetrieb sowieso schon seit Beginn der Woche auf ein Minimum heruntergefahren habe (insb. unter dem Gesichtspunkt des Tierwohls), sind aus meiner Sicht keine weiteren Anpassungen des Reitunterrichts notwendig.
Laut FN gilt bzgl. Reittherapie weiterhin: „Nach dem Beschluss der Bundesregierung werden zwar Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Aus Sicht der FN sollte deshalb auch Reittherapie weiter erlaubt sein, dies jedoch stets unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen.“ Somit sind auch hier aus meiner Sicht keine weiteren Anpassungen meiner Reittherapie notwendig.
8. November, 9:45 Uhr
Ich habe mich nun dazu entschlossen, den aktuellen Unterrichtsblock bis Weihnachten komplett auszusetzen. Nähere Informationen dazu findet ihr auch unter „Aktuelles“!
30. Oktober 2020, 10:00 Uhr
Laut Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung sind folgende Bestimmungen für meinen Betrieb relevant: „Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.“ Die Rückfrage, ob die zweite Person der Reitlehrer ist oder zwei Reitschüler damit gemeint sind, konnte mir nicht beantwortet werden. Auf jeden Fall sind Reitstunden für Geschwister bzw. Familien denkbar! Außerdem wichtig: „Befristung und Evaluierung der Maßnahmen: Die getroffenen Maßnahmen sind bis Ende November befristet. Bis dahin muss sich zeigen, ob die getroffenen Maßnahmen eine erkennbare Tendenz zur Abschwächung der Infektionsentwicklung auslösen und es gelingt, das ungezügelte Ansteigen der Infektionszahlen zu brechen. Die Maßnahmen werden zudem bereits zwei Wochen nach ihrem Inkrafttreten evaluiert und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen.“ Um in irgendeiner Weise planen zu können, werde ich den Block bis Weihnachten um mindestens drei Wochen verkürzen, d.h. der Block startet frühestens Anfang Dezember. Evtl. werde ich den Block auch ganz aussetzen. Die Inhaber einer Jahreskarte werden auf jeden Fall entschädigt! Einzeltherapien finden statt, die geplanten Aktionen in den Herbstferien müssen leider entfallen! Was ich in den Wochen bis Ende November anbiete, möchte ich mir im Laufe der nächsten Woche in Ruhe überlegen. Alle Informationen dazu findet ihr dann unter „Aktuelles“!
28. Oktober 2020, 20:00 Uhr
Ab Montag, den 2.11. stehen leider wieder Beschränkungen des Reitunterrichts an… Welche dies genau sind, kläre ich gerade ab und informiere euch darüber, sobald ich mehr weiß! Der aktuelle Unterrichtsblock endet am 31.10. und wird wie geplant zu Ende geführt. Bitte beachtet weiterhin mein Sicherheitskonzept inkl. Zutrittsbeschränkungen, Hygienevorschriften und Abstandsregelungen – diese gelten nach wie vor!
22. Juni 2020, 21:00 Uhr
Laut Bayerischem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gilt ab heute: „Die Voraussetzungen unter denen der Trainings- und Wettkampfbetrieb stattfinden darf, sind § 9 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) sowie der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums (StMI) mit den häufigsten Fragen zum Coronavirus bei „Sport Allgemein“ zu entnehmen.“
Meiner Meinung nach bedeutet das für mich, dass insbesondere die Begrenzung der Gruppengröße auf 20 Personen (siehe unten) weggefallen ist. Bitte beachtet aber weiterhin mein Sicherheitskonzept inkl. Hygienemaßnahmen – diese gelten nach wie vor!
16. Juni 2020, 12:00 Uhr
Seit heute ist sie verfügbar: Die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts (RKI)! Ihr könnt euch darüber z.B. auf der Webseite der Bundesregierung informieren. Dort findet ihr auch Links zum Herunterladen der App. Ich empfehle euch die Verwendung der App, da sie meiner Meinung nach nützlich zur Unterbrechung von Infektionsketten sein kann, wenn viele sie nutzen… Außerdem ist meiner Meinung nach der Schutz der Privatsphäre durch die dezentrale Datenspeicherung und -verarbeitung gegeben, die Nutzung der App ist freiwillig… Übrigens: Technisch nutzt sie wie meine App zur Abstandswarnung (siehe unten) den Standard „Bluetooth Low Energy (BLE)“, um andere Geräte in der Umgebung zu erkennen 🙂
2. Juni 2020, 20:00 Uhr
Laut Bayerischem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) ist ab 8. Juni 2020 Reitunterricht in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. D.h. ab 8.6. können wir die Gruppenstunden wieder mit der gewohnten Anzahl von Reitschülern durchführen, ab 13.6. möchte ich das Ponyführen wieder anbieten…
11. Mai 2020, 18:00 Uhr
Seit heute ist laut Bayerischem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) der Trainingsbetrieb (einschließlich Reitunterricht) von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erlaubt, insbesondere ist eine Ausübung in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen gestattet. Die Einhaltung der vom StMELF aufgeführten Voraussetzungen ist durch mein Sicherheitskonzept vom 16.04. (siehe unten) sichergestellt.
30. April 2020, 12:00 Uhr
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Passau und auf Anweisung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) ist Einzelunterricht momentan nur in der Natur (z. B. bei Ausritten, Trainingseinheiten im Gelände) erlaubt!
21. April 2020, 14:00 Uhr
Bitte beachtet die ab Montag, den 27.4. für Bayern geltende Maskenpflicht! Damit sehe ich auch für meinen Reitbetrieb das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als verpflichtend an! Wer keine Gesichtsmaske zur Verfügung hat, meldet sich bitte bei mir!
PNP, 22.04.2020: Tipps und Tricks zur Maskenpflicht: So reinigen Sie Ihren Mundschutz
16. April 2020, 12:00 Uhr
Ich habe dem Landratsamt Passau ein detailliertes Konzept für Einzelunterricht unter Berücksichtigung strenger Hygiene-, Zutritts- und Aufenthaltsmaßnahmen zur Verhinderung von Kontakten im Publikumsverkehr und zum Infektionsschutz sowie zum Schutz meiner Mitarbeiter vorgelegt.
Dieses Sicherheitskonzept gilt ab 20.04. bis auf Weiteres für Unterrichtseinheiten auf meinem Hof und umfasst folgende Maßnahmen und Regelungen:
- Zutrittsbeschränkungen: Der Zutritt zum Reitbetrieb wird mit Hilfe von Markierungen und Absperrbändern gesteuert, welche die Kunden zum Ort des Unterrichts (Reitplatz oder -halle) leiten. Alle anderen Bereiche des Hofs (insb. Stallungen und Putzplatz) dürfen nicht betreten werden! Einzige Ausnahme stellt das Kunden-WC dar: Dieses darf zwar benutzt werden, muss aber anschließend durch mich oder einen meiner Mitarbeiter desinfiziert werden! Die Benutzung des WC ist also entsprechend bei mir oder einem meiner Mitarbeiter anzuzeigen.
Kunden bzw. Reitschüler, die einer Risikogruppe (siehe Link unten) zuzuordnen sind, dürfen nicht am Reitunterricht teilnehmen! - Hygienevorschriften: Hygieneregeln und Verhaltensempfehlungen zum Infektionsschutz sind auf dieser Seite verlinkt, hängen am Hof aus und werden von mir und meinen Mitarbeitern vorgelebt. Kunden bzw. Reitschüler sind dazu aufgefordert, sich ebenfalls an diese Vorgaben zu halten und werden bei Verstößen von uns darauf hingewiesen!
Auf dem Hof sind vor den Gebäuden Spender mit Desinfektionsmittel aufgestellt und alle Kunden bzw. Reitschüler sind dazu angehalten, sich beim Betreten sowie Verlassen des Hofs die Hände zu desinfizieren!
Ich und meine Mitarbeiter tragen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe. Das Tragen von Mundschutz und Handschuhen empfehle ich auch dringend für alle Kunden bzw. Reitschüler! (Aktualisierung: Ab 27.04. Maskenpflicht in Bayern! Damit sehe ich auch für meinen Reitbetrieb das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als verpflichtend an!) Außerdem ist zu beachten, dass in die Armbeuge gehustet oder geniest wird. - Abstandsregelungen: Persönliche Kontakte zwischen Kunden sind strikt zu vermeiden! Die Unterrichtseinheiten werden von mir terminlich so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen zwischen Kunden bzw. Reitschülern vermieden werden kann, wenn sich an meine Vorgaben zum knappen Eintreffen und zum Aufenthalt am Hof gehalten wird.
Ansonsten ist zu jeder Zeit Körperkontakt (z.B. bei der Begrüßung) zu unterlassen und ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 m einzuhalten. Hierbei unterstützt euch auch meine neue App, deren Verwendung ich euch dringend empfehle. Alle Informationen hierzu findet ihr unter reitbetrieb-silvie-kurz/cvda!
Die Abstandsregelungen gelten grundsätzlich natürlich auch zwischen euch und mir bzw. meinen Mitarbeitern! In Ausnahmefällen kann es aber dazu kommen, dass wir euch näher als 1,5 bis 2 m kommen müssen, um euch z.B. beim Aufsteigen auf das Pferd behilflich zu sein. In diesen Fällen werden wir aber vermeiden, uns euch frontal zuzuwenden!
Für das Bezahlen gilt: Bitte wenn möglich per Überweisung an folgende Bankverbindung: Postbank, Kontoinhaber: Silvie Kurz, IBAN: DE53 3601 0043 0047 9574 37, BIC: PBNKDEFF. Und bei Barzahlung: Bitte haltet den Betrag passend bereit! - Aufenthaltsbeschränkungen: Ein Aufenthalt von Kunden bzw. Reitschülern auf dem Hof ist nur während der jeweiligen Unterrichtseinheit gestattet.
D.h. ihr betretet den Hof bitte möglichst knapp vor eurer Unterrichtsstunde und verlasst den Hof möglichst umgehend nach Unterrichtsende!
Auf Zuschauer ist bitte zu verzichten! - Weitere Anmerkungen und Hinweise: Bewegung an der frischen Luft und Sport sind erlaubt, und ihr habt mit nur einer Person Kontakt, die nicht in eurem Haushalt lebt – nämlich mit mir oder einer meiner Mitarbeiterinnen. Körperlicher Kontakt kann vermieden werden (siehe oben), insb. gibt es keine Warteschlangen oder Gruppenbildungen. Außerdem ist Reiten kein Teamsport.
Bitte haltet euch an die aufgeführten Maßnahmen und Regelungen! Ich und meine Mitarbeiter leben sie vor, überwachen sie und weisen euch bei Verstößen darauf hin!
18. März 2020, 10:00 Uhr
Nach erneuter Rücksprache mit dem Landratsamt Passau ist der Reitunterricht auf dem Hof nun doch untersagt! Der Reitunterricht findet daher ab sofort bis zum Ende des aktuellen Unterrichtsblocks ausschließlich online statt! Mehr erfahren…
16. März 2020, 15:00 Uhr
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Passau ist die Fortführung meines Reitbetriebs unter den bereits von mir getroffenen Maßnahmen nicht untersagt. Ich werde meinen Reitunterricht daher vorerst wie beschrieben (eingeschränkt) fortführen… Bitte informiert euch aber fortlaufend auf dieser Seite über aktuelle Entwicklungen!
16. März 2020, 10:00 Uhr
Katastrophenfall in Bayern ausgerufen
16. März 2020, 08:00 Uhr
Da seit heute die Grenzen zu Österreich (größtenteils) geschlossen sind und auch im Passauer Raum Grenzkontrollen begonnen haben, können bzw. dürfen meine Kunden aus Österreich (vermutlich) nicht mehr zum Reitunterricht einreisen…
An meine österreichischen Reitschüler: Bitte gebt mir rechtzeitig Bescheid, ob bzw. falls dies so ist! Wie wir diese Situation (mit aufgrund dessen etwaig ausgefallenen Reitstunden usw.) genau handhaben, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt regeln – bitte habt dafür Verständnis!
14. März 2020, 16:00 Uhr
Eingeschränkter Reitbetrieb ab Montag, den 16. März
13. März 2020, 22:00 Uhr
Nachfolgend aufgelistete Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Rahmen von Veranstaltungen setzen wir wie folgt um:
- Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes -> Wir reiten in der geöffneten Reithalle!
- Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Handhygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene -> Siehe Schautafel auf dem Hof und unten!
- Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren -> Maximal 8 Personen im Reitunterricht
- Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen -> Bitte erscheint nur dann zum Reitunterricht, wenn ihr gesund seid bzw. euch gesund fühlt!
- Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten -> Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern ist im Reitunterricht auf dem Pferd gewährleistet!
- Veranstaltung verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen -> Abzeichenprüfungen und Vereinsturnier abgesagt sowie Ponyführen vorerst ausgesetzt (Stand: 13. bzw. 14. März 2020, siehe auch: Eingeschränkter Reitbetrieb ab Montag, den 16. März)
Weitere Informationen:
- Risikogebiete (RKI): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
- Risikogruppen (RKI): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
- Merkblatt des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2 (Symptome, Krankheitsverlauf, …): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html
- Verhaltensempfehlungen der BZgA: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html